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  Das ändert sich jetzt für Hauseigentümer
Veröffentlichung: 01.09.2008

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Foto: BHW Bausparkasse

Haus- und Wohnungseigentümer müssen sich nun auf zahlreiche Neuerungen einstellen: Energiepass, Energiesparen und Wohnungseigentümer- gesetz lauten die Stichworte.  

Ob schon Gesetz oder noch in der Abstimmung – die neuen Vorschriften zwingen Immobilienbesitzer, sich verstärkt um ihr Eigentum zu kümmern. Stichwort Energiepass. Seit Mitte 2008 müssen Hauseigentümer einen Energieausweis vorlegen können. Dieser gibt zum einen Auskunft über den genauen Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung. Daneben zeigt er – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – in einem farbigen Diagramm an, ob das Gebäude sparsam (grün) oder durchschnittlich (gelb) zu beheizen oder ein Energieverschwender (rot) ist. Den Ausweis stellt ein Sachverständiger aus, und er kostet in der empfehlenswerten „bedarfsorientierten“ Form zwischen 150 und 400 Euro. „Vorweisen muss den Energieausweis nur, wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten will“, sagt Rüdiger Grimmert von der Bausparkasse BHW. Die Ausweispflicht gelte für Häuser, die vor 1966 gebaut worden sind, seit Juli 2008, für jüngere Baujahre erst ab Januar 2009.

Energiesparbeschlüsse der Bundesregierung

Wer den Energiepass nicht vorweisen kann, dem droht ein Ordnungsgeld. Aber so weit sollte es nicht kommen. Denn der Energiepass gibt Hauseigentümern wertvolle Hinweise auf Schwachstellen ihrer Immobilie. Damit können sie gezielt handeln, um ihren Energieverbrauch zu senken. Und genau dies wird künftig ein Gesetz vorschreiben, das dieses Jahr noch beschlossen werden soll. Die Bundesregierung hat im letzten Sommer umfangreiche Nachrüstungsverpflichtungen für Hauseigentümer verabschiedet. „Obwohl die künftigen Zielwerte noch nicht bekannt sind, müssen Immobilienbesitzer mit erheblichen Investitionen rechnen“, sagt Grimmert voraus. Er erwartet, dass für Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung und andere Maßnahmen im Durchschnitt fünfstellige Beträge finanziert werden müssen. Tröstlich dabei ist, dass die Bundesregierung gleichzeitig eine kräftige Erhöhung der Fördermittel im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms plant.

Das neue Wohneigentumsgesetz ebnet den Weg

Auf zusätzlichen Investitionen stellen sich in den kommenden Jahren auch Besitzer von Eigentumswohnungen ein. Grund ist das neue Wohneigentumsgesetz, dessen Auswirkungen seit diesem Jahr spürbar werden. Entscheidungen der Eigentümerversammlungen müssen jetzt nicht mehr einstimmig sein, oft reicht die sogenannte qualifizierte Mehrheit. Bauexperten erwarten deshalb bei vielen Eigentümergemeinschaften Beschlüsse über Modernisierungsmaßnahmen, die bisher von Miteigentümern blockiert wurden. An vielen Eigentumsanlagen dürfte nun in Energiesparmaßnahmen investiert werden. „Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Öko-Bilanz der Immobilie aufzuwerten. Hier sind kluge Finanzierungskonzepte unter Einbeziehung aller Förderoptionen gefragt“, sagt Rüdiger Grimmert. Eigentümergemeinschaften sollten sich unbedingt von erfahrenen Experten beraten lassen. Die neuen Regeln ermöglichen den Bewohnern auch, die Gemeinschaftskosten gerechter zu verteilen, als es gesetzlich vorgesehen ist. Quelle BHW-Bausparkasse

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Veröffentlichung: 01.09.2008  -  (C8441) letzte Bearbeitung: 04.09.2008

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