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  Schwedische Gardinen
Veröffentlichung: 06.02.2009 (JT)

Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung unter anderem klargestellt, dass eine Steuerhinterziehung, bei der der Hinterziehungsbetrag in die Millionenhöhe geht, grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu ahnden ist.

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Schon ab einem Steuerschaden von 50.000 Euro muß der Steuerschuldner mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zwischen 6 und 10 Monaten kann der Straftäter sich dann hinter schwedischen gardinen Gedanken machen welche Pflicht er in einem Rechtsstaat nachkommen muß. Welche Strafmaße das Urteil des BGH sonst noch vorgesehen hat lesen Sie online.



Veröffentlichung: 06.02.2009  -  (C12333) letzte Bearbeitung: 09.02.2009

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