Schwedische Gardinen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung unter anderem klargestellt, dass eine Steuerhinterziehung, bei der der Hinterziehungsbetrag in die Millionenhöhe geht, grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu ahnden ist.
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Kapitalaufbau richtig gemacht: Teil 1: Beraten und Verkauft
Teil 1: Beraten und Verkauft
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