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  Steuern sparen beim Umzug
Veröffentlichung: 07.06.2010

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28112011_133021979_500.jpg Steuern sparen beim Umzug

(KK - Hannover) Oft ist der Umzug beruflich orientiert. Ist dies der Fall, dann sollten Sie sämtliche Kaufbelege, die in einem Zusammenhang mit dem Umzug stehen sorgfältig aufbewahren und am Ende des Jahres dem Steuerberater übergeben werden um Steuern zu sparen beim Umzug. Oft können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend ist aber, dass der Umzug einerseits beruflich motiviert ist und andererseits auch näher an den Arbeitsort hinführt. Wer von seinem Arbeitsplatz sozusagen wegzieht, wird dies dem Finanzamt schwer erklärbar machen können. Bewahren Sie also Rechnung auf, wie z. B. von: Umzugswagen, Umzugsfirma, Renovierungskosten der alten Wohnung, Renovierungskosten der neuen Wohnung, Kosten für den neuen Teppich oder die Anschaffung neuer Möbel. Falls Sie sich unsicher sind, ob bestimmte Quittungen steuerlich angesetzt werden können, so bewahren Sie die Belege trotzdem auf. Ihr Steuerberater kann hinterher Belege noch immer wegwerfen. Nur umgekehrt ist es unmöglich einen vernichteten Beleg, der hätte angesetzt werden, herbeizuzaubern.



Veröffentlichung: 07.06.2010  -  (C22539) letzte Bearbeitung: 28.11.2011

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