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  Deutsche Rentenversicherung erinnert: Adressänderung bei Umzug mitteilen
Veröffentlichung: 23.04.2008

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Foto: ©iStockphoto.com/
Martina Ebel
Berlin (ots) - Umziehen heißt nicht nur hier ein- und dort auspacken. Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden. Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch sie die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner benötigt.

Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr gezahlt werden. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen. Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen.

Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.



Veröffentlichung: 23.04.2008  -  (C7017) letzte Bearbeitung: 31.10.2011

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