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  Betriebskosten
Veröffentlichung: 08.11.2007

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Foto: ©iStockphoto.com/
Anatoliy Babiychuk

Betriebskosten sind Kosten, die für den Betrieb eines Hauses anfallen. Normalerweise bekommen Mieter von den laufenden Betriebskosten im Alltag nicht viel mit. Doch für den Betrieb und die Instandhaltung eines Hauses wird in Deutschland viel Geld gebraucht. Im Einzelnen muss der Vermieter folgende Kosten für sein Haus tragen: Grundsteuer, Wasserkosten, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Verischerungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder auch Breitbandkabel, Wascheinrichtungen bei Gemeinschaftswaschküchen und sonstige Kosten. Wie man sieht, ist ein Vermieter gar nicht zu beneiden. Diese Kosten kann er anteilsmäßig auf seine Mieter umlegen. Auch nach dem Auszug kann es sein, dass sich der Vermieter mit alten oder rückständigen Betriebskostenabrechnungen an den Vermieter wendet. Deswegen ist es wichtig, dass man auch nach dem Auszug, dem bisherigen Vermieter seine neue Anschrift mitteilt. Wie lange sich der alte Vermieter mit Betriebskostenabrechnungen aus dem alten Mietverhältnis an Sie wenden darf, kann beim Mieterbund erfragt werden.



Veröffentlichung: 08.11.2007  -  (C4141) letzte Bearbeitung: 08.07.2010

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