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Die neue Anschrift sollte auch bei der Bank oder der kontoführenden Sparkasse mitgeteilt werden. Solange man innerhalb derselben Stadt umzieht, bleibt meistens alles beim Alten. Man muss dem kontoführenden Institut lediglich die Anschriftenänderung mitteilen. Zieht man allerdings in eine andere Stadt, ist es oft auch günstiger, das Kreditinstitut zu wechseln. Dann ändert sich aber auch die Kontonummer und dies muss man wiederrum sämtlichen Firmen mitteilen, denen man eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat. Tipp: Legen Sie sich einen Karteikasten zu und notieren Sie dort sämtliche Firmen und Behörden (ggf. auch das Finanzamt), denen sie mal eine Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto gegeben haben. So behalten Sie den Überblick und wissen, welche Firmen Sie beim Umzug informieren müssen.
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