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Veröffentlichung: 08.11.2007

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Foto: ©iStockphoto.com/Steven Miric

Wer in Deutschland umzieht, muss so ziemlich der "halben Welt" das mitteilen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Ein Verstoß gegen das deutsche Meldegesetz wird schwer geahndet. Die Fristen, in der die Ummelden zu geschehen hat, sind bei den einzelnen Behörden zu erfragen. Wichtig: Um nicht den Überblick zu verlieren, sollte man sich einen Karteikasten mit den Adressen der Ämter, Behörden, Versicherungen und sonstigen Bezugspartnern anlegen, um diese systemeatisch abzuarbeiten. Dafür gibt es heute aber auch schon kostenlose Adressverwaltungsprogramm. An erster Stelle sollte das Einwohnermeldeamt stehen. In manchen Städten übernimmt diese Aufgabe aber auch das Ordnungsamt oder ein entsprechendes Amt im Rathaus. Einige Ämter bieten die Formulare auch online zum Download an. Es kommt also auf die Gemeinde an, in die man ziehen möchte. Vergessen sollten Sie aber auch nicht das Finanzamt, die BfA, Arbeitsagentur und das BaföG-Amt (falls sie Leistungen beziehen). Aber auch das Kreiswehrersatzamt bzw. das Bundesamt für den Zivildienst sollte über ihren Umzug schriftlich informiert werden. Dies ist insobesondere umso wichtiger, falls Sie der Wehrüberwachung unterliegen.

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:



Veröffentlichung: 08.11.2007  -  (C4136) letzte Bearbeitung: 31.10.2011

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