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  Strom- und Gas ummelden
Veröffentlichung: 05.09.2007

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Foto: ©iStockphoto.com
Am letzten Umzugstag sollten Sie Ihren Strom- und Gaszähler ablesen und die Werte Ihrem Energieversorger übermitteln. Anschließend wird i. d. R. der alte Energieversorgungs-Vertrag gekündigt und für die neue Wohnung ein neuer abgeschlossen. Wichtig: Bei einigen Energieversorgern kann es zu Problemen kommen. Denn meistens wurde für die Energielieferung zur alten Wohnung eine Einzugsermächtigung erteilt. Beiträge konnten so, vom Konto problemlos abgebucht werden. Doch viele Energieversorger erkennen die Einzugsmächtigung nicht mehr an, sobald ein Vertrag für die Energielieferung zur neuen Wohnung abgeschlossen wurde. Statt der nächsten Abbuchung, kommt die 1. Mahnung samt einer saftigen Mahngebühr prompt. Schnell kann man aber auch Post vom Inkassobüro oder dem Rechtsanwalt bekommen. Der Grund: Die Einzugsermächtigung ist zweckgebunden. Wenn man eine neue Wohnung hat, muss auch eine neue Einzugsermächtigung erteilt werden. Wenn die erste Rechnung kommt und diese im guten Glauben weggelegt wird, der Betrag würde schon abgebucht werden, kann man schnell sein blaues Wunder erleben.



Veröffentlichung: 05.09.2007  -  (C2310) letzte Bearbeitung: 17.09.2007

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