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  Internet-Telefonie: Was Kunden beim Wohnungswechsel beachten müssen
Veröffentlichung: 05.07.2007

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Foto: ©iStockphoto/Johann Helgason
Düsseldorf (ots) - Nicht selten ist der letzte Umzugskarton schon ausgepackt, bevor der Telefon- und Internetanschluss vom Netzbetreiber freigeschaltet wird. Ebenso stellt die Abmeldung der Anschlüsse für die alte Wohnung, aufgrund langer Kündigungsfristen, oft ein weiteres Ärgernis dar. 

Deutlich einfacher gestaltet sich dagegen die Mitnahme eines Internet-Telefonanschlusses. Im Vergleich zum Festnetz ist Voice over IP nicht nur günstiger, sondern auch flexibler. Der VoIP-Anbieter sipgate hat Wichtiges zum Thema ''''Internet-Tefefonie und Umzug'''' zusammengefasst.

1. Wohungswechsel im Stadtgebiet: Ortsrufnummer behalten und verbunden bleiben

Bei Umzügen innerhalb der Stadt bleibt die Ortsrufnummer des VoIP-Anschlusses erhalten. Darüber hinaus sind Kunden während der Umzugsphase trotz Breitband-Abstinenz per Internet-Telefonie erreichbar. Dafür ist eine Rufumleitung z.B. auf das Handy zu schalten, die der Kunde in seinem Account selbst einrichtet. Der Servicevorteil gegenüber dem Festnetz wird dadurch möglich, dass VoIP-Provider ihren Dienst virtuell über das Internet anbieten. Der Aktionsradius des Festnetzanschlusses ist hingegen auf den häuslichen Gebrauch begrenzt. Aufgrund der Netzunabhängig von sipgate können Kunden zudem ihre VoIP-Hard- und Software an jedem verfügbaren Breitbandanschluss anschließen, um zu telefonieren.

Mit Ummeldung des Wohnsitzes ist der Kunde vertraglich dazu verpflichtet, die neue Anschrift unverzüglich in der Account-Verwaltung des VoIP-Anschlusses zu hinterlegen. Damit wird sichergestellt, dass bei Notrufen Rettungskräften die aktuelle Adresse vorliegt. Die Auflage kommt insbesonder bei Röchelrufen zum Tragen, bei denen es Verletzte nicht mehr möglich ist, sich mitzuteilen.

2. Noch kein Internetanschluss: Nachbarschaftshilfe via WLAN schafft Erreichbarkeit

Ist der Breitbandanschluss für die neue Wohnung noch nicht freigeschaltet, können Kunden mit Hilfe freundlicher Nachbarn trotzdem Gespräche per Internet-Telefonie führen. Möglich machen dies WLAN-Netze, die eine drahtlose Verbindung zum Internet herstellen. Erhalten Zugezogene die Erlaubnis das WLAN-Netz des Nachbarn zu nutzen, kann darüber ebenfalls auf den Internet-Telefonanschluss zugegriffen werden. Telefoniert wird via Notebook mit einer Telefon-Software oder mit einem Dual-Mode-Handy wie dem Nokia E70 oder Pirelli DP-L10, die neben Mobilfunk auch VoIP über WLAN unterstützen.

3. In Wohngemeinschaften: direkte Aufschaltung des Internet-Telefonanschlusses möglich

Ziehen Verbraucher in eine Wohngemeinschaft, die bereits einen Breitbandzugang nutzt, ist lediglich die Adressänderung im Kunden-Account vorzunehmen. Mit Anschluss der VoIP-Hardware an das WG-Netzwerk ist der neue Mitbewohner dann dort durchgängig erreichbar. Lange Wartezeiten bis zur Freischaltung des Anschlusses, wie im Festnetz bei Wohnungswechseln oft üblich, gibt es bei Internet-Telefonie nicht.

4. Eine andere Stadt: neue Ortsrufnummer innerhalb von Minuten

Ist das Umzugsziel eine andere Stadt, erhalten Kunden während der Adressänderung von sipgate automatisch eine neue Ortsrufnummer. Nach Abschluss des Vorgangs ist diese sofort aus allen Telefonnetzen erreichbar. Gegenüber dem Festnetz verwalten Inhaber eines Internet-Telefonanschlusses auch wesentliche Accountdaten selbst, was Abläufe wie die Anforderung einer neuen Ortsrufnummer deutlich beschleunigt. Da das Heimnetzwerk in der neuen Wohnung wieder zum Einsatz kommt, ist eine erneute Konfiguration der VoIP-Hardware zudem nicht nodwendig.

5. Umzug: Internet-Telefonie macht Festnetzanschluss überflüssig

Da Internet-Telefonie nur den Breitbandanschluss nutzt, wird der herkömmliche Festnetzanschluss überflüssig. In der neuen Wohnung könnten Verbraucher deshalb auf diesen verzichten. Die Festnetzgrundgebühr, z.B monatlich 16,37 Euro im T-Home ''''Call Plus''''-Tarif, kann so eingespart werden. Reine Breitbandanschlüsse ohne Bindung an einen Festnetzanschluss werden bereits in über 200 Städten in Deutschland von verschiedenen DSL-Providern sowie Kabelnetz-Betreibern angeboten.



Veröffentlichung: 05.07.2007  -  (C1889) letzte Bearbeitung: 07.06.2010

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