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  Eigenheimbesitzer aufgepasst: 2008 Pflicht! Wem der Energiepass nutzt
Veröffentlichung: 03.08.2007

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Foto: Bild: BHW Bausparkasse
Der Ausweis soll Mietern und Immobilienkäufern helfen, die Nebenkosten besser einzuschätzen. Für Neubauten schon seit 2002 zwingend, wird der Energiepass ab 2008 auch für Altbauten bundesweit eingeführt. Zwei Varianten sind bei Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geplant: ein verbrauchs- und ein bedarfsorientierter Pass. Variante eins erfasst lediglich den Energieverbrauch eines Hauses auf Basis der bisherigen Gewohnheiten der Nutzer dieser Immobilie. Deutlich aufwendiger ist der bedarfsorientierte Pass. Hier geben die technischen Gegebenheiten des Gebäudes wie die Wärmedämmung und die Heizanlage den Ausschlag für die Berechnung. „Damit wird der Energieausweis zu einem wichtigen Argument bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie“, prophezeit Simone Knöchelmann von der BHW Bausparkasse.


SENSIBILITÄT STEIGERN
Bei Verkauf oder Neuvermietung muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Er macht transparent, wie teuer oder wie günstig die Immobilie zu beheizen ist. Heizenergie ist der größte Anteil unter den Nebenkosten. Altbauten verbrauchen 15 bis 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter im Jahr, Neubauten dagegen nur etwa ein Drittel. Der Ausweis soll deshalb auch Hauseigentümer dazu anregen, den Wärmeschutz ihrer Immobilie deutlich zu verbessern. „Die technische Bestandsaufnahme gibt wertvolle Hinweise darauf, wo sich Investitionen bei der Modernisierung besonders lohnen“, weiß Knöchelmann.

ENERGIELABEL ZUR ORIENTIERUNG
Zur Ausstellung eines Energiepasses berechtigt sind Fachleute wie speziell geschulte Ingenieure, Handwerksmeister und Energieberater. Sie dokumentieren in einem vier Seiten umfassenden Gutachten die wesentlichen Gebäudedaten und Vergleichswerte. Einer Beurteilung auf den ersten Blick dient das „Energielabel“, gestaltet wie Verbrauchshinweise auf neuen Elektrogeräten.

Auskünfte über die Aussteller eines Energiepasses geben die regionalen Verbraucherberatungsstellen – oder das Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de.Quelle: BHW Bausparkasse



Veröffentlichung: 03.08.2007  -  (C2233) letzte Bearbeitung: 03.08.2007

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