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  Hintergrundwissen zu KfW-Fördergelder
Veröffentlichung: 03.08.2007

1. Energiesparverordnung schafft Handlungsbedarf für Eigenheimbesitzer
Seit Februar 2002 ist die neue Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die alte Wärmeschutzverordnung abgelöst und ist für alle Eigentümer, die mehr als zwei Wohneinheiten besitzen von Interesse. Denn zwar ist bei Altbauten keine Nachrüstpflicht vorgesehen, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfasst und eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird, doch sollte ein Verkauf der Immobilie anstehen, muss diese auf den EnEV-Standard gebracht werden.

2. Der Energiepass erleichtert die Bedarfsermittlung
Mit dem EnEV-Standard verspricht sich die Bundesregierung den Energiebedarf der Eigenheime um 30% zu senken. Häuser mit diesem Energiebedarf galten in der Vergangenheit als sogenannte Niedrigenergiehäuser. Damit werden Niedrigenergiehäuser nun zum Standard. Um den tatsächlichen Energieverbrauch des eigenen Hauses nachzuweisen genügt nun der seit 2006 eingeführte Energiepass, den Energieberater oder Handwerker mit einer Zusatzqualifikation ausstellen dürfen.

3. Der Staat hilft durch Mitfinanzierungen
Wer nun sein Haus energietechnisch modernisieren lassen möchte, steht vor finanziell hohen Herausforderungen. Doch der Staat fördert Modernisierungsmaßnahmen durch die KfW-Förderbank (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau), die im Rahmen ihres CO2-Gebäudesanierungs-Programms Kredite zu attraktiven Zinskonditionen vergibt. Diese Kredite sind in den meisten Fällen als Zusatzkredit zum Eigenkapital um dem Kredit der Hausbank gedacht und werden daher auch Mitfinanzierung genannt.

4. Was wird mitfinanziert?
Es werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten-, und Pflegeheimen nach dem CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmenkatalog im Wohnbestand der KfW mitfinanziert. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

5. Voraussetzung
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für die ÖKO-PLUS-Maßnahmen der KfW ist die Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung sowie den Richtlinien der KfW einzuhalten.

6. Nachweis der Verwendung der Mittel
Private Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der Mittel durch Vorlage der Rechnungen der Fachfirma/Firmen nachzuweisen. Dabei gelten strenge Richtlinien hinsichtlich der Rechnungslegung.

7. Wie bekommt man den Kredit?
In der Regel wird der Kredit über die Hausbank beantragt. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Sprechen Sie also so früh wie möglich mit Ihrer Bank über den KfW-Kredit. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank, die Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich sein wird.

8. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen. Doch in der Praxis dient der KfW-Förderkredit meistens als drittes Baustein innerhalb der Finanzierungskette. Im sog. KfW-ÖKO-Plus-Programm kann der Kredit bis zu max. 50.000 Euro, im Standard-Programm sogar bis maximal 100.000 Euro betragen. Eine Kumulierung mit anderen KfW-Förderprogrammen ist zulässig, sofern die Summe aus Kredite, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

9. Kreditlaufzeit
Die Kreditlaufzeiten können zwischen 10 und 30 Jahre betragen und zwischen 1 und 5 tilgungsfreie Jahre beeinhalten.

10. Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, wie z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kreise, und auch Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

11. Prüfung durch die Bank?
Die Bank finanziert Ihr Vorhaben "aus einer Hand". Ein KfW-Kredit kann Ihren Finanzierungsbedarf in manchen Fällen nur teilweise abdecken. Die Bank ergänzt die Finanzierung dann mit einem Hausbankdarlehen. In jedem Fall sollten Sie aber einen angemessenen Eigenkapitalbetrag einsetzen. Der Kredit, auch der KfW-Anteil, muss banküblich besichert werden. Art und Höhe der Besicherung verhandeln Sie mit Ihrer Bank.

Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung. In der Regel übernimmt sie der KfW gegenüber die volle Haftung für den KfW-Kredit. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht es bei der KfW ein.

12. Prüfung des Antrages durch die KfW
In den Förderprogrammen des Bereichs: Bauen, Wohnen, Energie sparen kann die KfW den Kredit innerhalb weniger Arbeitstage zusagen. Die KfW prüft lediglich, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Alle anderen Prüfungen hat Ihre Bank bereits vorgenommen.

13. Der Kreditvertrag
Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen. Die Bank zahlt den KfW-Kredit an Sie aus und leitet auch Ihre Rückzahlungen an die KfW weiter. Außer dem Kreditzins entstehen keine weiteren Kosten, z. B. Bearbeitungsgebühren.



Veröffentlichung: 03.08.2007  -  (C2229) letzte Bearbeitung: 17.05.2012

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